Spendenaktion „Gemeinsam mehr bewegen!”

Allgemeine Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Jeder gemeinnützige Verein, jede gemeinnützige Einrichtung oder Institution im Geschäftsgebiet der Volksbank Mittlerer Neckar eG hat das Recht, sich um Fördermittel aus dem Förderprogramm der Volksbank Mittlerer Neckar eG zu bewerben. Die Bewerbung ist ausschließlich über die Internetplattform „https://www.v-mn-spendenaktion.de“ möglich. Die Bewerbung stellt keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder Entscheidung dar. Die Entscheidung trifft allein die entsprechende Mitglieder-Jury der Volksbank Mittlerer Neckar eG. Vorentscheidungen, die eine Vorauswahl der Mitglieder-Jury vorgelegten Anträge bilden, zum Beispiel durch öffentliche oder Regionalbeiratinterne Abstimmung, sind zulässig. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

Haftung für die Inhalte. Der Verein oder die Institution haftet für alle von ihr bzw. einem Vertreter eingestellten Inhalte, Aussagen und Meinungen, auch wenn dieser nicht explizit durch den Verein oder die Institution hierfür beauftragt wurde. Der Einsteller haftet auch für eingestelltes Bild- und oder Videomaterial sowie andere Daten, die im Rahmen der Bewerbung um eine Förderung durch das Förderprogramm der Volksbank Mittlerer Neckar eG eingestellt werden. Die Änderung der Inhalte ist durch den Verein nur so lange möglich, wie der Verein oder die Institution oder ein Vertreter diese nicht zur Freigabe und Prüfung durch die Volksbank Mittlerer Neckar eG weiterleiten. Danach werden die eingestellten Daten auf dieser Informationsplattform veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies gilt auch für die personenbezogenen Daten des Vereins oder der Institution und des Ansprechpartners, der diese Daten eingestellt hat.

Die auf den Internetseiten „https://www.v-mn-spendenaktion.de“ gemachten Angaben werden durch die Schaltfläche „absenden“, „speichern“ , „sichern“, „weiterleiten“ oder „hochladen“ als zutreffend bestätigt. Für die eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Verein oder die Institution, die den Förderantrag stellt oder durch einen Vertreter stellen lässt, verantwortlich. Der Erfasser dieser Daten erklärt, dass er vom Verein oder der gemeinnützigen Institution mit der Erstellung, Erfassung und Weitergabe dieser Daten im Rahmen der Bewerbung für Fördergelder aus dem Förderprogramm der Volksbank Mittlerer Neckar eG beauftragt wurde und ermächtigt ist, diese Daten zu erfassen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ferner erklärt der Verfasser über die notwendigen Rechte (insbesondere bei der Einstellung von Bild-, Video oder anderem Material) zu verfügen und stellt die bisherige Volksbank Mittlerer Neckar eG von etwaigen Rechtsansprüchen Dritter frei. Ein Recht auf Veröffentlichung der hier eingestellten Daten besteht nicht.

Folgende Maßnahmen können für die Spendenvergabe in Betracht kommen:

  • Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Erziehung
  • Maßnahmen zur Förderung von Kunst und Kultur
  • Maßnahmen zur Förderung der Religion
  • Maßnahmen zur Förderung der Völkerverständigung
  • Maßnahmen zur Förderung des Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutzes
  • Maßnahmen zur Förderung des Heimatgedankens
  • Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe
  • Maßnahmen zur Förderung des Kindergartenwesens
  • Maßnahmen zur Förderung der Altenhilfe
  • Maßnahmen zur Förderung der Behindertenhilfe
  • Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
  • Maßnahmen zur Förderung des Wohlfahrtswesens
  • Maßnahmen zur Förderung des Sports
  • Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
  • Maßnahmen zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung